Steuerfrei in Finnland. Das Prinzip der steuerfreien Steuererklärung in Finnland
Steuerfrei in Finnland
Planen Sie in Finnland einzukaufen und möchten Ihre Vorteile maximieren? In diesem Fall sollten Sie wissen, was erforderlich ist, um mit der steuerfreien Option einen Kauf zu tätigen.
- Seien Sie darauf vorbereitet, dass Sie den festgelegten Zahlungsbetrag erreichen müssen. Der Mindestbetrag für die Registrierung bei einem Handelsinstitut sollte 40 Euro betragen. Sie können ein oder mehrere Dinge kaufen, deren Zahlung jedoch mit einem einzigen Scheck erfolgen muss. Beachten Sie, dass beim Einkauf im Supermarkt und beim gleichzeitigen Kauf von Lebensmitteln und Non-Food-Produkten deren Betrag nicht weniger als vierzig Euro betragen sollte, da Sie für jede gekaufte Warengruppe zwei Quittungen erhalten.
- Nach der Zahlung für das ausgewählte Produkt müssen Sie vom Verkäufer eine Steuer verlangen. Für die Registrierung müssen Sie einen Reisepass vorlegen. Der Verkäufer schreibt eine Quittung aus, mit der die Mehrwertsteuer erstattet werden kann. Eine Steuerbescheinigung für Einkäufe wird dem ausgestellten Formular beigefügt. Die Höhe der Steuer hängt von der Menge und Art der gekauften Waren ab und liegt zwischen 10% und 16%.
- In der nächsten Phase wird die Ware mit einem speziellen Klebeband verpackt und versiegelt. Zusätzlich klebt der Verkäufer eine Quittungsnummer. Seien Sie darauf vorbereitet, dass das Paket in der EU nicht gedruckt werden kann, da sonst das Recht auf Erstattung der Mehrwertsteuer verloren geht.
- Steuerfrei in Finnland gilt nicht für Dienstleistungen, alkoholische Getränke, Bücher über Tabakerzeugnisse.
- Damit Sie die Möglichkeit haben, steuerfrei zu beantragen, müssen Sie kein EU-Bürger sein und keine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis besitzen.
MwSt.-Rückerstattungsverfahren
Diese Reihenfolge ist für alle einfach und verständlich. Wenn Sie Finnland verlassen, müssen Sie sich an die spezielle Rückerstattungsstelle wenden, an der Sie eine Quittung vorlegen und Ihr Geld in bar in Euro erhalten müssen. Sie müssen versiegelte Einkäufe, die noch nicht geöffnet wurden, eine Quittung mit Scheck und einen Reisepass vorlegen. Rückerstattungspunkte sind täglich von 09.00 bis 22.00 Uhr finnischer Zeit geöffnet.
Wenn Sie das Land zu einem anderen Zeitpunkt verlassen, müssen die Quittungen mit einem Zollbeamten abgestempelt werden. Danach können Sie bei Ihrer nächsten Reise nach Finnland Geld erhalten. Dies sollte jedoch spätestens drei Monate nach dem Einkaufstag geschehen. Sie können sich auch an eine autorisierte Bank in Ihrem Heimatland wenden: Das Geld wird in der Landeswährung zum aktuellen Kurs ausgegeben.
Sie können interessante Einkäufe in Finnland voll steuerfrei genießen.
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