Visum nach Holland (Niederlande) - Dokumente für ein Visum nach Holland
Visum nach Holland
Das Königreich der Niederlande ist Mitglied der Europäischen Union und Bürger der Russischen Föderation benötigen ein Schengen-Visum, um sein Hoheitsgebiet zu besuchen. Das erforderliche Paket von Dokumenten kann selbst beim Generalkonsulat oder in den Visa-Zentren eingereicht werden oder die Dienste eines Reisebüros in Anspruch nehmen. In jedem Fall erfordert die Erteilung eines Visums für die Niederlande die persönliche Anwesenheit des Antragstellers, wenn sein Reisepass nicht mit zwei "Schengen" versehen ist, die in den letzten drei Jahren ausgestellt wurden.
Wir sammeln Dokumente
Die für die Erteilung eines Visums für die Niederlande erforderlichen Unterlagen sind Standard und können in jedem Reisebüro auf der Website des Konsulats oder der Visa-Zentren geklärt werden. Wenn die Beantragung eines Visums von einem russischen Staatsbürger unabhängig durchgeführt wird, müssen dem Dokumentenpaket die folgenden Dokumente beigefügt werden:
- Eine freiwillige Krankenversicherung, die im Schengen-Raum gültig ist. Die Versicherung sollte eine Mindestdeckung von 30.000 Euro haben. Eine Fotokopie des Originals sollte dem Original der Police beigefügt werden..
- Hin- und Rückflugtickets für bestimmte Daten und Hotelreservierungen, bei denen der Antragsteller für ein Visum für die Niederlande plant, im Land zu bleiben. Wenn auf der Route des Reisenden mehrere Zwischenstopps in verschiedenen Städten und Ländern erwartet werden, wird die bestätigte Reservierung aller Hotels anderen Dokumenten beigefügt.
Geldfrage
Alle Arten von Schengen-Visa sind gleich. Die Konsulargebühr beträgt 35 Euro und wird bei der Beantragung eines Visums für die Niederlande in russischen Rubel gezahlt. Wenn aus irgendeinem Grund ein Visum verweigert wird, wird kein Geld zurückgegeben. Wenn Visa-Dokumente nicht beim Konsulat, sondern beim Visa-Zentrum eingereicht werden, muss der Antragsteller weitere 1000 Rubel für die Bearbeitung der Dokumente bezahlen.
Studenten und Studenten von Schulen und Hochschulen, die zum Studium in das Königreich der Niederlande geschickt werden oder deren Reise einem Bildungszweck dient, zahlen möglicherweise nicht die konsularische Gebühr. Als Bestätigung kann ein vom Direktor der Bildungseinrichtung zertifiziertes Zertifikat dienen. Nahe Verwandte von EU-Bürgern, Kindern unter 6 Jahren und Wissenschaftlern, deren Zweck der Besuch in den Niederlanden die Forschungsarbeit ist, sind ebenfalls von der Zahlung der Gebühr befreit. Wenn ein enger Verwandter eines russischen Staatsbürgers, der sich legal im Königreich aufhält, ein Visum für Holland benötigt, wird auch die Konsulargebühr eines solchen Antragstellers nicht erhoben.
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